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BEK 2026 40

Konkurseröffnung

Schwyz · 2026-04-14 · Deutsch SZ
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Beschluss vom 14. April 2026BEK 2026 40MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________ GmbH,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,gegenB.________,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,betreffendKonkurseröffnung(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 27. Februar 2026, ZES 2026 75);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Das Betreibungsamt Schübelbach drohte der A.________ GmbH in der Betreibung Nr. xx am 2. Dezember 2025 den Konkurs an für eine Forderung der C.________ (neu: B.________) von Fr. 7’079.25 nebst 5 % Zins seit 5. August 2025 und für Verzugszins von Fr. 293.95 sowie Betreibungskosten von Fr. 148.00 (Vi-act. 1, Beilage 2). Die Gesuchstellerin reichte bei der Vor­instanz am 10. Februar 2026 das Konkursbegehren über Fr. 5’091.20 ein (nach Anrechnung einer Zahlung von Fr. 2’430.00; Vi-act. 1). Der Einzelrichter bezifferte die zu bezahlende Forderung inkl. Verfahrenskosten von Fr. 200.00 auf Fr. 5’421.00 (Vi-act. 2). Die Gesuchsgegnerin erschien nicht zur Verhandlung vom 26. Februar 2026 und reichte keinen Zahlungsnachweis ein (Vi-act. 3, E. 2). Der erstinstanzliche Richter eröffnete am 27. Februar 2026 den Konkurs über sie (Vi-act. 3, Dispositivziffer 1). Er erhob die Gerichtskosten von Fr. 200.00 von der Gläubigerin / Gesuchstellerin, jedoch zulasten der Schuldnerin / Gesuchsgegnerin (Vi-act. 3, Dispositivziffer 2).2.Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchsgegnerin bzw. Beschwerdeführerin am 5. März 2026 (Postaufgabe) Beschwerde mit den Anträgen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und von der Konkurseröffnung sei abzusehen; eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vor­instanz zurückzuweisen (KG-act. 1). Verfahrensleitend wurde der Beschwerde am 6. März 2026 die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt und das Konkursamt eingeladen, Mass­nahmen gemäss

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.

In Sachen

A.________ GmbH,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,gegenB.________,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,

betreffend

Konkurseröffnung